Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördert mit rund 650.000 Euro ein Forschungsprojekt, um die Wirksamkeit von Abluftreinigungsanlagen in Ställen zu verbessern. Am 23. Juni 2009 wurde in Hannover der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover der Bewilligungsbescheid feierlich überreicht. Als Projektpartner beteiligen sich die Fachhochschule Osnabrück, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft, das Johann Heinrich von Thünen-Institut und der TÜV Nord Umweltschutz. >>>

Die bedarfsgerechte Energie- und Nährstoffversorgung von Milchkühen ist unter den Bedingungen des ökologischen Landbaus nicht immer einfach umzusetzen. Eine gewisse Fluktuation des Futterangebots kann sich auf Milchleistung und -inhaltsstoffe auswirken. Ein Forschungsvorhaben hat Daten aus der Milchleistungsprüfung und von Tankmilchproben von Ökobetrieben ausgewertet und einen Überblick über den Status quo des Fütterungs- und Leistungsgeschehens in diesen Betrieben erstellt.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesprogramm Ökologischer Landbau.

Quelle: forschung.oekolandbau.de

In Hamburg ist in dieser Woche der erste BSE- Fall bei einem Rind bestätigt worden. Das teilte die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz mit. Die über zehn Jahre alte Milchkuh war in der vergangenen Woche ohne Anzeichen einer BSE-Erkrankung verendet und anschließend überprüft worden. Die zuständigen Behörden haben entsprechend reagiert, zwei gefährdete Rinder im betreffenden Bestand identifiziert und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. >>>

Quelle: AHO

Gründe, Umfang und Struktur staatlicher Zahlungen

Wenn über staatliche Zahlungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume berichtet wird, dann werden oft nur Summen und Beträge genannt, Vergleiche mit anderen Wirtschaftssektoren angestellt oder die Bedürftigkeit und Bedarfe von anderen gesellschaftlichen Gruppen aufgezeigt. Was oft aber nicht geschieht, ist die Beantwortung der Frage, warum Mittel in den Agrarbereich fließen, wie sie verwendet werden und welche Effekte davon ausgehen. Hier gibt es also objektiven Aufklärungsbedarf. Um dem gerecht zu werden, hat der aid ein neues Heft herausgegeben, das vor allem darauf ausgerichtet ist, die Ziele der unterschiedlichen Zahlungen und Förderungsmaßnahmen verständlich zu machen. Es wird erklärt, was beispielsweise dazu dient, die Einkommenssituation der Familien in der Landwirtschaft zu stabilisieren, die ländlichen Infrastrukturen zu erhalten oder den Belangen von Umwelt- und Naturschutz gerecht zu werden.

Das Heft enthält am Ende auch den Wortlaut der Bekanntmachung zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und dem Europäischen Fischereifonds vom 8. November 2008, weil es auch zur Unterstützung der Transparenzinitiative der EU eingesetzt werden kann.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Dokument oder den Seiten der aid.
Quelle: aid - infodienst
Der auf der Tagesordnung stehende Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel stellt eine deutliche Verschärfung zum gegenwärtig geltenden Recht dar. Nicht nur Lebensmittel von geklonten Tieren selbst, sondern auch die ihrer Nachkommen können, wenn überhaupt, nur nach einem strengen Zulassungsverfahren in Verkehr gebracht werden, betonte Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Luxemburg. >>>

Die Kastration von Ferkeln bleibt über das Jahr 2015 hinaus möglich. In der Wissenschaftskommission (WBK) des Nationalrates wurde eine parlamentarische Initiative zurückgezogen, weil das Verbot zu kurzfristig angesetzt wäre.

In der Schweiz werden jährlich etwa 1,3 Millionen männliche Ferkel kastriert, damit ihr Schlachtfleisch nicht einen unangenehmen Ebergeruch verströmt. Ab 2010 dürfen die Tiere nicht länger auf die konventionelle Weise ohne Betäubung kastriert werden.

Maya Graf (Grüne/BL) wollte die Ferkelkastration ab 2015 gänzlich verbieten. Weder ein Eingriff unter Narkose noch die Impfung vermöchten zu befriedigen. Die einzige sinnvolle Lösung sei die vollständige und rasche Umstellung auf die Ebermast. Mit der WBK kam die Initiantin nun zum Schluss, dass bei einem Kastrationsverbot ab 2015 nicht genügend Erfahrungen mit den weiterhin zulässigen Methoden gesammelt werden könnten. Zudem suchten der Bund und die involvierten Partner verstärkt nach Methoden, die für Tierschutz, Produzenten, Grossverteiler und Konsumenten akzeptabel seien.

Quelle: AHO

Warum Ferkelkastration?

Die Kastration männlicher Ferkel beugt der möglichen Entwicklung eines unangenehmen Geschlechtsgeruchs vor. Die Ausprägung des Geschlechtsgeruchs ist abhängig vom Alter der Tiere, Rasse, Fütterung und anderen Faktoren. Zugleich nehmen die Konsumenten den Geschlechtsgeruch individuell unterschiedlich wahr. Um sicher auszuschließen, dass Fleisch von Schweinen verkauft wird, das bei Erhitzung einen unangenehmen Geschlechtsgeruch entwickelt, werden europaweit seit Jahrzehnten nahezu alle männlichen Ferkel kastriert.

Das Tierschutzgesetz erlaubt die Kastration der männlichen Ferkel bis zu einem Alter von sieben Tagen ohne Betäubung. Sollen ältere Tiere kastriert werden, so muss das unter Betäubung geschehen, die nur ein Tierarzt vornehmen darf. >>>

Landwirte möchten dauerhaft nicht mit dem Patentamt zu tun haben. Dies machte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, anlässlich des Runden Tisches Biopatente beim Bundeslandwirtschaftsministerium deutlich. Die Bauern und Züchter wollten nicht ständig Heere von Rechtsanwälten beschäftigen müssen, bevor sie ihrer Arbeit nachgehen könnten. Born bekräftige die Ablehnung von Patenten auf Tiere und Pflanzen. Diese passten nicht in das offene System der Biologie und seien auch nicht erforderlich. Der Zuchtfortschritt im pflanzlichen Bereich werde sehr erfolgreich durch das Instrument des Sortenschutzes gewährleistet und auch die Tierzucht sei auf die freie Verfügbarkeit von genetischem Material dringend angewiesen. Außerdem müsse gewähr­leistet werden, dass die Patentierung herkömmlicher Züchtungsverfahren vollständig verboten würde, forderte Born. Bestes Beispiel für das bestehende Missbrauchspotenzial sei das erteilte Schweinezuchtpatent, gegen das der DBV Einspruch eingelegt hat, weil hier ausdrücklich die Verpaarung der Elterntiere mitpatentiert wurde. >>>
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, bleibt bei ihrer Linie, einen patentfreien Bereich für landwirtschaftliche Nutztiere zu schaffen. Wir müssen uns mit der Kritik der Landwirtschaft, Züchter, Kirchen und besorgter Bürgerinnen und Bürger an den Patenten auf Tiere und Pflanzen ernsthaft auseinandersetzen. Deswegen habe ich die Probleme heute mit Kritikern und Befürwortern des europäischen Biopatentrechts erörtert, sagte Bundesministerin Ilse Aigner anlässlich eines Rundes Tisches zu Biopatenten in Berlin. >>>

Die Vereinigung der EG`s für Vieh und Fleisch (VEZG) hat die Definition ihrer Schlachtsauennotierung aus aktuellem Anlass geändert. Die Änderung trägt den Gegebenheiten der praktischen Sauenvermarktung Rechnung.

Nach dem aktuell gültigen Fleischgesetz wird bei Lieferung von Schlachtvieh ein Preis frei Schlachtstätte notiert. Nun liefern aber die wenigsten Landwirte einen Zug Schlachtsauen (ca. 80 Sauen) direkt an eine Schlachtstätte. Die durchschnittliche Größe einer Ablieferungsgruppe der Ferkelerzeuger beträgt nach aktuellen Erhebungen der VEZG vier Sauen. Zur Beladung eines LKW`s mit Schlachtsauen und Fahrt zum Schlachtbetrieb müssen pro Tour oftmals sehr weite Strecken gefahren werden. Aufgrund der hohen Frachtkosten ist bei 10,- Euro Vorkosten noch ein zusätzlicher Betrag von 5 bis 6 Cent/kg zur Abdeckung der Transportkosten notwendig. Auch in Nordwestdeutschland sind letzlich Vorkosten von 10,- bis 35,- Euro (Einzelabholung von Sauen) zu kalkulieren.

Quelle: VEZG