Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Juni 2017 auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Trier zum Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte nach der Verordnung über eine Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse eine wegweisende Entscheidung getroffen. Bezeichnungen wie Milch, Butter, Käse etc. sind auch weiterhin ausschließlich den entsprechenden Milchprodukten vorbehalten.
Quelle: EuGH
Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen wurde nun die Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung veröffentlicht - der Großteil der Änderungen wird mit 1. Oktober 2017 in Kraft treten.
Vorrangiges Ziel der 1. Tierhaltungsverordnung sind Verbesserungen bei Eingriffen bei Nutztieren. Derartige Eingriffe dürfen ab in Kraft treten nur mehr unter Schmerzminderung, Schmerzausschaltung bzw. Betäubung durchgeführt werden. Gleichzeitig wurden verschiedene Anpassungen und Klarstellungen in anderen Bereichen des Tierschutzes vorgenommen.
Quelle: BMGF
Sachverständige der EFSA untersuchen Fragen rund um die Schlachtung von trächtigen Nutztieren in Europa.
Das Gremium der EFSA für Tiergesundheit und Tierschutz bewertete zunächst, ob und wann Föten verschiedener Nutztierarten Schmerzen empfinden. Die geschätzte Wahrscheinlichkeit, dass Tierföten während des letzten Drittels der Trächtigkeit Schmerzen empfinden, wird in den beiden folgenden Szenarien beschrieben:
Das wahrscheinlichste Szenario (mit 66-99% Wahrscheinlichkeit) ist, dass Tiere während des letzten Trächtigkeitsdrittels keine Schmerzen empfinden. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf neuronale Mechanismen im Gehirn, die das Schmerzempfinden hemmen; einen niedrigen Sauerstoffgehalt im fetalen System; sowie den Umstand, dass die Föten sich für einen Großteil der Trächtigkeit in einem Schlafzustand befinden.
Nach dem unwahrscheinlichsten Szenario (1-33% Wahrscheinlichkeit) empfinden die Tiere Schmerzen. Dies beruht auf einer möglichen Interpretation der im Gehirn der Föten nachgewiesenen elektrischen Aktivität und ihrer Fähigkeit, auf externe Reize zu reagieren.
Erfahren Sie mehr in der Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Quelle: EFSA
Am 23. Mai 2017 hat die 85. Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) eine Globale Tierschutzstrategie
angenommen. Außerdem wurde eine Resolution zum Tierschutz verabschiedet.
Quelle: ADT Brüssel
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 20. April 2017 einen Wissenschaftlichen Bericht zur Lumpy Skin Disease (LSD) veröffentlicht. In dieser epidemiologischen Analyse der zeitlichen und räumlichen Ausbreitung der Tierseuche in Südosteuropa und der damit in Zusammenhang stehenden Risikofaktoren kommen die Wissenschaftler zu der Schlussfolgerung, dass die Massenimpfung von Rindern in der betroffenen Region in den Jahren 2015 und 2016 die Ausbrüche der Lumpy-Skin-Krankheit erfolgreich eingedämmt hat.
Quelle: ADT Brüssel
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere sowie Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) hat am 6. April 2017 wie erwartet Deutschland als frei von BHV-1 anerkannt. Zuvor hatte die deutsche Delegation ausreichende Belege vorgestellt, aus denen hervorging, dass nun auch die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf frei sind. Deutschland ist damit nach Österreich, Dänemark, Schweden und Finnland der fünfte Mitgliedstaat, der mit seinem ganzen Hoheitsgebiet den so genannten Artikel 10-Status zuerteilt bekommt.
Quelle: ADT Brüssel
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in den baltischen Staaten und Polen langsam aus; das geht aus den neuesten epidemiologischen Daten hervor, die von den betreffenden Mitgliedstaaten und der EFSA ausgewertet wurden.
Quelle: EFSA
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) wird auf seiner kommenden Sitzung am 6. und 7. April 2017 nun doch über einen Durchführungsbeschluss der Kommission abstimmen, mit dem ganz Deutschland den Artikel 10-Status hinsichtlich des BHV-1 erhält.
Dem zuständigen Referat für Tiergesundheit und Tierschutz ist es gelungen, das Verfahren für die beiden verbliebenen Anträge auf BHV-1 Freiheit für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf entscheidend zu beschleunigen. Ursprünglich war davon auszugehen, dass das nächste Paket
mit den Erteilungen des seuchenfreien Status erst im Mai auf die Tagesordnung kommt. Von der schnelleren Entscheidung profitieren auch Italien und Polen, wo verschiedene Regionen künftig als frei von Rindertuberkulose, Leukose bzw. der Auejszky-Krankheit gelten.
Quelle: ADT Brüssel
Die EU-Maßnahmen zur Unterstützung der Milchbauern greifen. Fast 44.000 Landwirte in der gesamten EU, darunter über 8.700 aus Deutschland, haben zwischen Oktober und Dezember 2016 EU-Unterstützung zur Drosselung der Milchproduktion genutzt. Sie haben ihre Milchproduktion in diesem Zeitraum um fast 852.000 Tonnen gesenkt (Deutschland: 233.511 Tonnen). Der Anreiz zur Verringerung der Milcherzeugung ist ein Instrument, das vorher nie genutzt wurde, das aber ein klarer Erfolg ist
, erklärte Landwirtschaftskommissar Phil Hogan. Die Milchpreise hätten sich langsam, aber erkennbar erholt. Die Durchschnittsauszahlungspreise für Milch sind seit dem letzten Sommer um 31 Prozent gestiegen, auf 33,7 Cent / Kilogramm im Februar. Landwirte erhalten im Rahmen des Unterstützungsprogrammes für jedes Kilogramm Milch, das nicht produziert wird, eine Ausgleichszahlung von 14 Cent. Dafür hat die Kommission 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die Teil eines insgesamt 500 Mio. Euro umfassenden Hilfspakets sind. Die Kommission hatte dieses im Juli 2016 vorgestellt. Sie reagierte damit auf die fortdauernden Marktschwierigkeiten, insbesondere auf dem Milchmarkt. Seit September 2015 wurde auf EU-Ebene insgesamt Unterstützung in Höhe von 1 Mrd. Euro für den Milchsektor mobilisiert.
Quelle: EU-Kommission
Massenimpfprogramme mit einer Dauer von mindestens fünf Jahren in Kombination mit verbesserten Systemen zur kontinuierlichen Überwachung wären die einzigen wirksamen Maßnahmen zur Tilgung der Blauzungenkrankheit in Europa, so die Schlussfolgerung der EFSA. Die Ausrottung der Blauzungenkrankheit ist sehr schwierig – hierzu müssten 95% der anfälligen Rinder und Schafe mindestens fünf Jahre in Folge geimpft werden, so die Schlussfolgerung der Sachverständigen. Im Anschluss an solche Massenimpfkampagnen wären sensible Überwachungssysteme erforderlich, die selbst eine geringe Virusprävalenz – von weniger als 1% der Tiere in einem überwachten Gebiet – erfassen können. Ansonsten könnte die Krankheit einige Jahre nach Abschluss der Impfkampagne wieder auftauchen. Überwachungssysteme sollten von Fall zu Fall eingerichtet werden, wobei diverse Aspekte zu berücksichtigen sind, wie etwa das zu überwachende geografische Gebiet und die epidemiologische Phase der Krankheit.
Quelle: efsa