EU-Informationen

Die Landwirtschaft (Stickstoffdünger, Tierhaltung) gilt als Hauptemittent atmosphärischen Ammoniaks (NH3) und ist somit der größte Verursacher von Umweltschäden. Er ist ebenfalls verantwortlich für die Bildung einiger Aerosole. Aus diesem Grund sind genaue Messungen der Ammoniak-Emmissionen notwendig. Allerdings bleibt die Quantifizierung von NH3 bis heute schwierig. Vor diesem Hintergrund hat die fakultätsübergreifende Forschergruppe für Umwelt und Feldkulturen des INRA 1, ausgehend von den vorliegenden Messergebnissen, einen Analysator für atmosphärischen Ammoniak entwickelt.

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 4. Mai 2011 eine Öffentliche Konsultation zu den Leitlinien für die Risikobewertung im Bereich Tierschutz gestartet.

Den Entwurf des Leitliniendokuments für die Risikobewertung im Bereich Tierschutz finden Sie auf folgender Webseite:www.efsa.europa.eu/de/consultations/call/ahaw110504.htm

www.efsa.europa.eu/de/consultations/call/ahaw110504.htm.

Die Landwirtschaftsexperten des Europäischen Parlaments sind über den zunehmenden Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung besorgt. Zwar seien Antibiotika zur Krankheitsbekämpfung weiterhin notwendig, ihr Einsatz sei aber auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, so eine in der vergangenen Woche verabschiedete Entschließung des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments, auf die die die zuständige Berichterstatterin der EVP-Fraktion, Elisabeth Jeggle, (CDU) hinweist. Zudem sei eine verstärkte Erforschung sowohl neuer Antibiotika als auch von alternativen Behandlungsmethoden für kranke Tiere, zum Beispiel durch Impfungen im Vorfeld, notwendig.

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Am 29.03. sind die Kompromissbemühungen um eine EU-Regelung zum Umgang mit Lebensmitteln aus Klonen im Rahmen der Verordnung über neuartige Lebensmittel gescheitert. Das Europäische Parlament und der Ministerrat hätten sich sehr zum Bedauern der Kommission nicht einigen können.
Die Klon-Technik besteht in der ungeschlechtlichen Reproduktion von Tieren. Sie wird derzeit in der EU nicht zur Lebensmittelerzeugung eingesetzt. Da Lebensmittel aus Klonen nicht durch herkömmliche Zuchtverfahren gewonnen werden, fallen sie in der Konsequenz unter die Definition von neuartigen Lebensmitteln.
Nach Scheitern der Verhandlungen bleibt die geltende Verordnung über neuartige Lebensmittel weiter in Kraft (Verordnung (EG) Nr. 258/97 vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten). Fleisch und Milch von Klonen dürfen in Europa nur mit behördlicher Zulassung auf den Markt gebracht werden. Liegt eine solche nicht vor, ist ihre Vermarktung unzulässig. (VDF)
In den Streit um den Umgang mit den natürlichen Nachkommen geklonter Zuchttiere ist Bewegung gekommen: Der Rat hat den Unterhändlern des Europäischen Parlaments vergangene Woche die Einführung von Rückverfolgbarkeitssystemen sowohl für Zuchtmaterial wie Sperma und Embryonen als auch für die Nachkommen selbst angeboten.
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Projektes BECOTEPS am 22. März 2011 in Brüssel haben die neun europäischen Technologie Plattformen (ETPs) ihre Empfehlungen zur europäischen Bioökonomie vorgestellt. Die Bioökonomie umfasst eine nachhaltige Produktion und die Überführung von Biomasse in Auswahl an Nahrungsmitteln, Gesunderhaltung, Fasern, industrielle Produkte und Energie. Dabei dienen biologische Materialien als Grundlage, entweder als Produkt selbst oder als Rohstoff für weiterführende Produkte. Dadurch solle die Abhängigkeit vom Rohöl verringert werden.
Das im Rahmen des ersten ERAnet ICT-Agri Calls eingereichte EU-Forschungsprojekt PIGWISE wurde bewilligt. Durch Identifikationssysteme auf Basis hochfrequenter Radiowellen (HF RFID) sollen Entscheidungsmodelle zur Verbesserung der Einzeltiergesundheit und des Tierwohles bei Mastschweinen entwickelt werden. Das Projekt unter der Leitung der Abteilung Verfahrenstechnik der Universität Göttingen beginnt am 01. September 2011 und wird über zwei Jahre mit 465.000 Euro gefördert. >>>
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich nach langem Ringen dem Vorschlag der EU-Kommission angeschlossen, einen Grenzwert für GVO-Spuren in Importfuttermitteln zuzulassen. Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) werden somit bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent erlaubt, sofern es sich um GVO handelt, die in er EU erlaubt sind, deren Zulassung beantragt wurde oder deren Zulassung abgelaufen ist. Die sogenannte Nulltoleranz ist damit gefallen. Ein Grenzwert von 0,1 Prozent bedeutet, dass eines von Tausend keimfähigen Körnern in Zukunft gentechnisch verändert sein darf.

Quelle: agrarheute
Die EU hat in einem kleinen Fragen- und Antwortkatalog Erläuterungen zur Klontechnik sowie zum aktuellen EU-Bericht vom 19.10.2010 gegeben.

Die Fragen und Antworten zum Klonen finden Sie hier

Quelle: EU

Die Brüsseler Kommission spricht sich in ihrem Bericht für ein befristetes Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung in der EU, der Verwendung von geklonten Tieren und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln aus Klonen aus. Diese Maßnahmen sollen nach 5 Jahren überprüft werden. Im Gegensatz dazu sind für die Nachkommen geklonter Tiere und Erzeugnisse daraus (egal ob genetisches Material oder Lebensmittel) keine gesetzlichen Regelungen vorgesehen.

Den EU-Bericht finden Sie hier hier

Die Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier hier

Quelle: EU

Stellungnahmen der DGfZ zu diesem Themenkomplex finden Sie hier: